Ja zur innovativen E-ID

Parole der EVP

Ja zur elektronischen ID

Die Delegierten der EVP Schweiz sagten an ihrer Online-Versammlung Ende November 2020 mit 41 zu 28 Stimmen bei 9 Enthaltungen Ja zum neuen E-ID-Gesetz.

Empfehlung

Bundesrat, Nationalrat (144:51) und Ständerat (35:2) empfehlen eine Annahme der Vorlage.

Argumente dafür

  • E-ID macht Internet einfacher und sicherer:
    Eine staatlich geprüfte, fälschungssichere E-ID ermöglicht das Login bei vielen Online-Dienstleistern und macht viele Passwörter hinfällig.
     
  • Kontrolle über die eigenen Daten:
    Der E-ID-Benutzer behält die Kontrolle über seine Daten. Er muss dessen Weitergabe genehmigen. Er sieht jederzeit, wer seine Daten in den letzten 6 Monaten erhalten hat und hat Zugang zu seinen Nutzungsdaten.
     
  • E-ID bringt die Digitalisierung voran:
    Die E-ID fördert den sicherenelektronischen Geschäftsverkehr zwischen Privaten und Behörden. Sie erleichtert den Ausbau der Dienste, die über virtuelle Schalter angeboten werden können. Die Nutzung von E-Government-Anwendungen könnte künftig vollständig elektronisch erfolgen. 
     
  • Private Lösungen, staatlich kontrolliert:
    Private Akteure entwickeln im Wettbewerb die kundenfreundlichste Lösung, der Staat kontrolliert und schützt vor Missbrauch.

In Kürze

Die E-ID ist im Wesentlichen ein staatlich anerkanntes Login, das die eindeutige Identifizierung einer Person im Internet ermöglicht. Das ermöglicht ein einfaches und dennoch sicheres Abwickeln von Transaktionen im Internet, wie z. B. das Einkaufen in Online-Shops, das Nutzen von Bankdienstleistungen oder die digitale Abwicklung von Behördengängen, wie beispielsweise das Bestellen eines Strafregisterauszugs. Das Gesetz über elektronische Identifizierung (BGEID) sieht eine Rollenteilung zwischen Staat und Privaten vor. Der Staat gibt die E-ID nicht selbst heraus. Die technische Lösung für die E-ID kommt von privaten Anbietern, den sogenannten Identity-Providern (IdP), wie der SwissSign Group. Diese sollen für die Entwicklung und den Vertrieb der elektronischen Identität zuständig sein. 

Sowohl dem IdP wie auch den Online-Anbietern ist es verboten, die Identifikationsdaten ausserhalb des E-ID-Einsatzes weiterzugeben. Die Daten, über die Nutzung der E-ID darf der IdP nicht weitergeben und er muss diese nach sechs Monaten löschen. Jeder IdP wird regelmässig vom Bund kontrolliert. Bei Veruntreuungen des strengen Datenschutzes wird die Privatfirma bestraft

HIntergrund zum Referendum:
Der Bundesrat hatte das "Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste" am 22.02.2017 in die Vernehmlassung geschickt. Nachdem es in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen wurde, unterbreitete der Bundesrat das Gesetz am 01.06.2018 dem Parlament. Beide Kammern nahmen das Gesetz am 27.09.2019 mit grossem Mehr an. Nach dem Entscheid des Parlaments, wurde das Referendum von der Digitalen Gesellschaft lanciert. Unterstützt wird es von SP, Grünen, Piratenpartei, VPOD, Internet Society Switzerland, Verein PublicBeta, Grundrechte.ch sowie Seniorenorganisationen. Die Gegner stören sich an der Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Unternehmen. Sie haben Angst, dass durch dieses Vorgehen Daten veruntreut werden könnten. Auch in Zukunft soll nur der Staat solche wichtige Daten verwalten dürfen. Am 16. Januar 2020 ist das Referendum mit fast 65'000 amtlich beglaubigten Unterschriften zustande gekommen.