Nein zu weiteren Steuerentlastungen für Grosskonzerne und -unternehmen

Parole der EVP

NEIN zur Abschaffung der Stempelabgabe

Die EVP-Delegierten fassten an ihrer Versammlung vom  27. November 2021 mit 64 zu 1 Stimmen die NEIN-Parole.

Argumente dagegen

  • Finanzsektor ist bereits jetzt unterbesteuert:
    Im Vergleich zu Arbeit und Konsum ist die Besteuerung des Finanzsektors deutlich zu tief, unter anderem auch durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer. Das ist ungerecht.
     
  • Nur wenige profitieren:
    Der Freibetrag von 1 Million Franken sowie die Befreiung bei gemeinnützigem Zweck oder günstigem Wohnraum stellt jetzt schon eine angemessene Besteuerung für KMU und Start-ups sicher. Von der Abschaffung profitieren hauptsächlich Grosskonzerne, die ohnehin kaum Steuern bezahlen, also nur grosse, finanzkräftige Unternehmen, welche mehr als 1 Million zusätzliches Aktienkapital herausgeben.
     
  • Unternehmen wurden schon gezielt entlastet:
    Mit der Unternehmenssteuerreform 1 + 2 sowie der STAF wurden Unternehmen schon massiv entlastet. Die Aufhebung der Industriezölle sowie der Verrechnungssteuer bringt weitere Entlastungen und Steuerausfälle mit sich. Schliesslich ist absehbar, dass nach einem Ja auch die anderen beiden Stempelabgaben demnächst abgeschafft würden.
     
  • Steuerloch von einer Viertelmilliarde:
    Mit den Finanzhilfen während Corona nahmen die Schulden des Staates zu. Die angespannte finanzielle Situation mit hohen Steuerausfällen zu verschärfen, wäre unverantwortlich.
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  • Weitere Belastung für Privatpersonen:
    Fehlende Einnahmen haben Konsequenzen für alle. Entweder werden Leistungen abgebaut oder Steuern und Abgaben erhöht. Jede weitere Steuererleichterung erschwert zudem die längst fällige gerechte Ehepaarbesteuerung, welche ebenfalls Steuerausfälle mit sich bringen wird. Steuergeschenke für die einen bedeuten Steuererhöhungen für andere oder Leistungsabbau für alle. So bezahlt der Mittelstand für das Geschenk für die bereits tief besteuerten Konzerne und Finanzunternehmen.
     
  • Unternehmen wurden entlastet, Ehepaare bisher nicht:
    2013 stufte der Bundesrat zwei Vorlagen als vordringlich an: Die Reform der Unternehmensbesteuerung sowie die Beseitigung der verfassungswidrigen Mehrbelastung von Ehepaaren (Ehestrafe). Mit der STAF wurden Unternehmen bereits entlastet, jetzt sind zuerst die Ehepaare an der Reihe.

In Kürze

Der Bund erhebt Emissionsabgaben auf die Herausgabe von Wertpapieren als ein Teil der sogenannten Stempelsteuern. Diese fällt beispielsweise bei der Erhöhung des Aktienkapitals eines Unternehmens an und beläuft sich heute auf 1%. Auf die erste Million Franken sowie bei gemeinnützigem Zweck oder zur Beschaffung von günstigem Wohnraum wird bereits heute keine Steuer erhoben. Die Stempelsteuern gehören zu den ältesten Steuern überhaupt und betreffen den Finanzsektor, der gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben will die sogenannte Emissionsabgabe auf die Herausgabe von Wertpapieren (Aktien) ersatzlos streichen. Damit sollen erneut Unternehmen steuerlich entlastet werden und dem Staat entgehen jährliche Einnahmen von rund 250 Millionen Franken. Die Abschaffung der Stempelabgaben geht einher mit weiteren massiven steuerlichen Entlastungen für Unternehmen und Grosskonzerne, während dem die verfassungswidrige Besteuerung von Ehepaaren («Heiratsstrafe») weiterhin warten soll.