Ja zu Flexibilität bei erneutem Ausbruch!

Um möglichen saisonalen Erkrankungswellen insbesondere in den Wintermonaten zu begegnen, sollten ausgewählte Artikel des Covid-Gesetzes bis im Sommer 2024 verlängert werden. Die Verlängerung war vom Parlament dringlich verabschiedet worden, weshalb sie bereits am 1. Januar 2023 in Kraft trat. 

Parole der EVP

Ja zur Änderung des Covid-19-Gesetzes

Der Parteivorstand der EVP Schweiz hat in seiner Sitzung vom 4. April mit 8 Ja- zu 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Ja-Parole beschlossen.

Die Argumente dafür:

  • Flexibilität bei erneutem Ausbruch:
    Auf die Phase der akuten Krisenbewältigung folgt eine Übergangsphase, in der es erhöhte Wachsamkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit braucht. Die Verlängerung ermöglicht die notwendige Flexibilität, sollte ein erneuter Ausbruch wieder Massnahmen notwendig machen.
     
  • Zurückhaltung bewiesen:
    Bund und Kantone haben den Taterweis erbracht, dass sie keine Massnahmen auf Vorrat einführen oder Personenkreise gezielt schikanieren wollen. Alle eingeführten Pandemiemassnahmen wurden auch wieder aufgehoben.
     
  • Auslandreisen ermöglichen:
    Der heftige Corona-Ausbruch in China im Winter 22/23 hat gezeigt: Länder können jederzeit wieder einen Impfnachweis für die Einreise verlangen. Die Verlängerung ermöglicht es dem Bund, die Zertifikate auszustellen.
     
  • Zertifikate nur auf Gesuch hin:
    Das Gesetz sieht vor, dass Covid-Zertifikate nur auf Gesuch hin erteilt werden. Das heisst: nur bei Zustimmung der betroffenen Person. Weiterhin wird niemand zu einem Zertifikat gezwungen.

Hintergrund

Am 18. Juni stimmt die Bevölkerung ein weiteres Mal über das Covid-19-Gesetz ab. Einzelne Bestimmungen des grösstenteils bis Ende Dezember 2022 befristeten Gesetzes zur Bewältigung der Pandemie wurden bis Sommer 2024 verlängert. Sie sollen in den Wintermonaten 2023/2024 bei Bedarf zur Verfügung stehen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. 

Klare Mehrheiten für befristete Verlängerung
Um möglichen saisonalen Erkrankungswellen insbesondere in den Wintermonaten zu begegnen, sollten ausgewählte Artikel des Covid-19-Gesetzes bis im Sommer 2024 verlängert werden. Die Verlängerung war vom Parlament dringlich verabschiedet worden, weshalb sie bereits am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Der Nationalrat (140:50) und der Ständerat (39:1) hatten das Gesetz mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Lehnt das Stimmvolk das Gesetz ab, würde die Verlängerung gestoppt. 

Reisefreiheit gewährleisten
Verlängert werden zum Beispiel die Bestimmungen zum Covid-Zertifikat. Damit soll das Zertifikat weiterhin international kompatibel und die Reisefreiheit gewährleistet bleiben. Auch die Kompetenz, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern, soll bis Sommer 2024 bestehen bleiben, ebenso wie die Regelung zum Schutz vulnerabler Arbeitnehmenden. 

Massnahmen für Grenzgänger
Ausserdem will man die gesetzlichen Grundlagen für die SwissCovid-App für die Wintermonate 2023/2024 beibehalten. Die App war Anfang April 2022 deaktiviert worden. Sie soll bei Bedarf erneut das klassische Contact Tracing der Kantone ergänzen. Und schliesslich wurden Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich sowie bei Grenzschliessungen verlängert. Hier geht es darum, die Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie der Grenzbevölkerung zu wahren. 

Der Bund hatte Anfang April 2022 die «besondere Lage» nach Epidemiengesetz für beendet erklärt. Seit-her gilt wieder die «normale» Lage. In dieser nimmt der Bund weiterhin Aufgaben im Rahmen seiner Kom-petenzen wahr.