Ja zur Altersvorsorge 2020

Parole der EVP

Ja zur Altersvorsorge 2020

Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 24. Juni 2017 fasste mit 82 zu 3 Stim­men bei 5 Ent­hal­tun­gen die Ja-​Parole zur Alters­vor­sorge 2020 vom 24. September 2017.

In Kürze

Die beiden Säulen der Altersvorsorge (AHV und Pensionskassen) sind mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Ihre Finanzierung muss langfristig gesichert werden, damit auch künftige Generationen davon noch profitieren können. Werden nicht innerhalb nützlicher Frist Massnahmen umgesetzt, besteht ein beträchtliches Risiko, dass die finanzielle Stabilität der ersten und zweiten Säule nicht rechtzeitig gesichert ist. Nachdem bereits zwei Vorlagen zur AHV-Revision abgelehnt wurde (2004 durchs Volk, 2010 durch Nationalrat bzw. Volk), kommt dem Entscheid über die Altersvorsorge 2020 (AV2020) am 24. September 2017 eine besondere Bedeutung zu.

Die Menschen werden immer älter, arbeiten jedoch nicht länger und nehmen dadurch die Altersvorsorge stärker in Anspruch. In der Folge muss deren Finanzierung diskutiert und Massnahmen ergriffen werden, um sie langfristig zu sichern. Ziel muss es sein, die Ausgaben und Einnahmen der ersten und zweiten Säule ins Lot zu bringen und diese damit auch künftigen Generationen zu sichern. Ohne Reform wird das kumulierte Defizit der AHV bis 2030 CHF 41 Milliarden betragen und der AHV-Ausgleichsfonds wäre nicht mehr in der Lage, die laufenden Renten zu bezahlen.

Das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge kommt zusammen mit dem Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vors Volk. Wer der Altersvorsorge-Reform zustimmt, muss auch ein Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer einlegen. Sie ist Voraussetzung für die Reform und ihre Finanzierung. Ohne Mehrwertsteuererhöhung scheitert die gesamte Altersreform!

Argumente

  • Notwendigkeit der Reform: Die künftigen Altersrenten sind gefährdet. Die AV2020 ist eine der wichtigsten Reformen seit Jahrzehnten und darf auf keinen Fall scheitern.
  • Sicherung der AHV-Finanzierung: Bis mindestens 2030 werden die Renten gesichert.
  • Ausgeglichene Kompensationsmassnahmen: Die Ausgleichsmassnahmen sind sozial verträglich und mehrheitsfähig. Es profitieren insbesondere Einkommensschwache, Teilzeitarbeitende und Frauen.
  • Bessere Versicherung von Teilzeitarbeit und tieferen Löhnen: Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen nimmt ab.
  • Reduktion der ungerechten Umverteilung: Die heutige berufstätige Generation finanziert die Rentnerinnen und Rentner jährlich mit 1,3 Milliarden Franken in der beruflichen Vorsorge. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes wird diese ungerechte Umverteilung endlich reduziert.
  • Faire Regelung für Übergangsgeneration und heutige Rentner: Übergangsgeneration profitiert vom aktuellen Umwandlungssatz und von höheren AHV-Rente, bezahlt jedoch bis zur Pension höhere Lohnbeiträge; heutige Rentner sind erst ab 2021 durch Erhöhung MwSt (+0.6%) betroffen.
  • Besserer Schutz für ältere Arbeitnehmende: Anspruch auf Pensionskassenrente auch bei Arbeitslosigkeit ab 58.
  • Beseitigung der Heiratsstrafe bei der AHV: Mit der Anhebung des Plafonds für Ehepaare wird ein wichtiger Schritt hin zur Beseitigung der Heiratsstrafe gemacht.