Ja zur AHV-Steuervorlage

Parole der EVP

Ja zur AHV-Steuervorlage

Der Par­tei­vor­stand der EVP Schweiz hat die Ja-Parole zur AHV-Steuervorlage beschlos­sen.

In Kürze

Am 12. Februar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom Stimmvolk abgelehnt. Damit bleiben das geltende Steuersystem und namentlich die steuerliche Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften in Kraft. Diese Privilegierung steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Diese Situation führt bei Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, zu Rechts- und Planungsunsicherheiten und schadet dem Standort sowie der Reputation der Schweiz. Zudem steht die Schweiz in einem härter werdenden internationalen Wettbewerb. Erstens haben wichtige Länder weitreichende Reformen bei der Gewinnsteuer beschlossen oder diese angekündigt. Zweitens mehren sich unilaterale wie auch international koordinierte Massnahmen, die darauf abzielen, steuerlich attraktive Länder zu schwächen. Die Schweiz muss tätig werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber konkurrierenden Ländern zu behaupten. Eine erfolgreiche Umsetzung der SV17 ist deshalb unerlässlich, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die steuerliche Attraktivität zu wahren. 

Ausgangspunkt der SV17 ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, wird diese Massnahme durch die Einführung neuer steuerlicher Sonderregelungen begleitet. Die Kantone erhalten zudem finanzpolitischen Spielraum, damit sie bei Bedarf ihre Gewinnsteuern senken können, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Steuersenkungen auf Bundesebene sind demgegenüber nicht vorgesehen. Der Finanzausgleich wird an die neuen steuerpolitischen Realitäten angepasst, sodass es nicht zu Verwerfungen unter den Kantonen kommt. Mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung, Anpassungen bei steuerfreien Dividendenauszahlungen sowie der zusätzlichen Finanzierung der AHV wird der Ausgewogenheit der Vorlage Rechnung getragen.

Argumente

  • Ablösung bestehender Steuerregimes
    Die bestehende Besteuerung von Holdings ist ungerecht und wird international nicht mehr anerkannt. Die Anpassung schafft gleich lange Spiesse für alle juristischen Personen und das neue Steuergesetz ist international anerkannt. Die Abschaffung der Steuerprivilegien ist ein Schritt hin zu internationaler und nationaler Steuergerechtigkeit
  • Anpassungen nach Abstimmungsniederlage: 
    Die neue Vorlage wurde an diversen Orten entschärft: Der umstrittene Zinssteuerabzug ist nur noch im Kanton Zürich möglich (Lex Zürich), die Dividendenbesteuerung wurde erhöht, die steuerfreie Dividendenauszahlung reduziert und die Entlastungswirkung der neuen Instrumente begrenzt. Mit der AHV-Finanzierung wurde zudem ein sozialpolitisches Anliegen aufgenommen.
  • AHV-Finanzierung als Gegengeschäft: 
    Mit der STAF und den Umsetzungsgesetzen in den Kantonen werden die Unternehmen massiv steuerlich entlastet. Im gleichen Masse soll jedoch auch die AHV gestärkt (finanziert) werden. Durch die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge für die AHV bezahlen die Unternehmen einen wesentlichen Teil dieser AHV-Zusatzfinanzierung. Seit einigen Jahren schreibt die AHV rote Zahlen. Die zusätzliche Finanzierung ist daher dringend nötig. Dennoch bleiben grundlegende Reformen bei der Altersversorgnung unumgänglich. Sie sind mit dieser Vorlage nicht vom Tisch
  • Unternehmenssteuern sind stark angestiegen:
    Vergangene Unternehmenssteuerreformen haben keinen Rückgang an Steuererträgen ausgelöst. Die Steuererträge sind dank guten Unternehmensergebnissen und zugewanderten Unternehmen gar gestiegen. Die vorgesehene Steuerreform stärkt die Unternehmen in der Schweiz und erhält die Schweiz konkurrenzfähig.
  • Anpassungen Finanzausgleich:
    Teil der Reform sind auch Anpassungen des Finanzausgleichs. Bei einem Nein zur STAF müssten Kantone, die besonders von Steuerregimes profitieren eigenständig kantonale Steuerreformen durchführen. Ohne die Erhöhung des Kantonsanteils bei der direkten Bundessteuer und Anpassungen des Finanzausgleichs käme es zu massiven Verwerfungen zwischen den Kantonen.

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