Nein zum Jagdgesetz!

Parole der EVP

NEIN zum neuen Jagdgesetz!

Der Parteivorstand der EVP Schweiz hat bereits in seiner Sitzung vom 13. März 2020 mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung klar die Nein-Parole zu dieser Revision des Jagdgesetzes beschlossen. 

In Kürze

Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)  

Schutz, Regulierung und jagdliche Nutzung von freilebenden Wildtierbeständen beschäftigen die Schweiz, besonders mit der Rückkehr der grossen Beutegreifer Bär, Wolf und Luchs.

Parlamentarische Vorstösse zur Anpassung der rechtlichen Regelungen für Eingriffe in Bestände geschützter Tierarten verlangten unter anderem eine Revision des Jagdgesetzes, sodass Wolfsbestände zukünftig reguliert werden können. Der Bundesrat wurde schliesslich beauftragt zu prüfen, wie durch eine Revision des Jagdgesetzes künftig kantonale Jagdprüfungen gesamtschweizerisch anerkannt werden können. Darüber hinaus sollten bei der Regelung und Planung der Jagd Tierschutzaspekte verstärkt berücksichtigt werden.

Umstrittener Bestandteil des Gesetzes ist die Regelung, dass die Kantone geschützte Tierarten wie der Wolf und der Steinbock künftig im Rahmen der Bestandesregulierung zum Abschuss freigeben können, wenn Schäden auch nur vermutet werden. Diese müssen jedoch noch nicht eingetreten sein. Der Bundesrat kann diese Liste zudem - ohne Volk oder Parlament zu konsultieren - mit weiteren Arten (Luchs, Biber etc.) ergänzen, sofern notwendig. Die Massnahmen dürfen jedoch den Bestand der Populationen nicht gefährden. 
 

Argumente gegen das neue Jagdgesetz

 

  • Jagd- und Schutzgesetz:
    Das Gesetz heisst eigentlich Jagd- und Schutzgesetz. Dabei war immer klar: Die Kantone regeln die Jagd, der Bund den Schutz. Dies macht Sinn, da geschützte Arten im ganzen Land gleich geschützt werden müssen, damit der Schutz wirkt.
  • Abschusskompetenz ohne Schäden:
    Neu können die Kantone Wolf und Steinbock eigenständig zum Abschuss frei geben, wenn künftige Schäden vermutet werden. Es liegt auf der Hand, dass nicht alle Kantone den Schutz der bedrohten Tierarten gleich gewichten und Abschüsse gleich restriktiv anwenden. Künftig können also unliebsame, bedrohte Tierarten abgeschossen werden, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Kranke Tiere und Tiere, welche erheblichen Schaden anrichten, können jedoch schon heute abgeschossen werden.
  • Bundesrat erweitert Liste eigenständig:
    Der Bundesrat kann die Liste geschützter Tiere, die durch die Kantone «reguliert» werden dürfen, eigenständig - ohne Volk oder Parlament zu befragen - erweitern. Somit könnten weitere Arten wie Luchs, Biber, Graureiher etc. ebenfalls unter Druck kommen.
  • Schutz der Biodiversität:
    Das Jagd- und Schutzgesetz soll bedrohte Arten schützen. Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes und sind Teil des Ökosystems. Sie tragen damit auch zur Stabilität wichtiger Schutzwälder bei.  Ausserdem gehören auch weitere bedrohte Arten wie der Feldhase, der Birkhahn, das Birkhuhn und die Waldschnepfe endlich geschützt, die ständig durch die klassische Trophäenjagd bedroht sind.