Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung!

Parole der EVP

Nein zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Die EVP-Delegierten fassten an ihrer Versammlung vom 26. März 2022 mit 82 Nein- zu 5 Ja-Stimmen bei 7 Ent­hal­tun­gen die Nein-Parole.

Die Argumente dagegen:

Das Parlament hat die sogenannte «erweiterte Widerspruchslösung» verabschiedet. Diese sieht vor, dass künftig prinzipiell allen Personen am Lebensende ihre Organe entnommen werden dürfen, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich der Organentnahme widersprochen haben. Auch ihre Anghörigen können zum Zeitpunkt des Sterbens noch intervenieren, sofern sie glaubhaft machen können, dass dies im Sinne des Sterbenden ist. Diese Gesetzesänderung ist ein krasser Angriff auf grundlegende Rechtsprinzipien und die Menschenwürde. Deshalb wollen wir mit dem Referendum den Weg frei machen für eine bessere Lösung. Diese steht mit dem Erklärungsmodell bereit:

1. Über Organentnahme muss das Volk entscheiden
Die Entnahme der Organe ist eine zutiefst persönliche und intime Frage. Ein derart grundlegender Wechsel von der bisherigen Zustimmungs- hin zur Widerspruchslösung muss zwingend vom Volk entschieden werden.

2. Kein unethischer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit

Die Bundesverfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf Selbstbestimmung sowie körperliche und geistige Unversehrtheit. Menschen, die zu Lebzeiten nicht widersprochen haben, an ihrem Lebensende die Organe einfach zu entnehmen, ist ein massiver Eingriff in deren körperliche Integrität. Es widerspricht zutiefst dem schweizerischen Rechts- und Verfassungsverständnis, wenn der Schutz der körperlichen Unversehrtheit aktiv eingefordert werden muss – noch dazu in der höchst verletzlichen Situation des Sterbeprozesses.

3. Schweigen ist nicht gleich Zustimmung
Es ist zudem mehr als fragwürdig und unethisch, ein Schweigen zu dieser sehr persönlichen Frage einfach gesetzlich als Zustimmung auszulegen.

4. Kein medizinischer Eingriff ohne Zustimmung:
Kommt hinzu, dass in der Schweiz für jeden medizinischen Eingriff eine ausdrückliche Zustimmung zwingend ist – ausgerechnet für die Organspende soll dieses weise Prinzip nicht mehr gelten.

5. Starker Druck auf die Angehörigen
Die erweiterte Widerspruchslösung setzt ausserdem die Angehörigen in der schweren Situation des Abschiednehmens zusätzlich einem starken Entscheidungsdruck aus. Liegt keine Willenserklärung vor, sollen sie binnen weniger Minuten unter Schock und Trauer darüber entscheiden, ob ihrem sterbenden Familienmitglied die Organe entnommen werden sollen. Und sie müssen glaubhaft machen, dass ihr Entscheid dem Wunsch des Sterbenden entspricht. 

6. Es gibt bessere Lösungen

Es gibt international keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass die unethische Widerspruchsregelung die Zahl der Organspenden wirklich erhöht.

Die sogenannte Erklärungslösung der nationalen Ethikkommission dagegen ist ein würdevoller und gangbarer Weg: Der Bund soll sicherstellen, dass alle Schweizerinnen und Schweizer regelmässig, z.B. bei der Passverlängerung oder beim Hausarzt, dazu motiviert werden, sich mit der Frage der persönlichen Organspende auseinanderzusetzen und ihren Willen dazu zu erklären.

Es mangelt Umfragen zufolge nicht an der Bereitschaft zur Organspende, sondern an der Dokumentation des Spenderwillens sowie an fundierter Information und Auseinandersetzung der Menschen mit der Organspende am Lebensende. Damit setzt die Erklärungslösung am wirklichen Problem an: Es fehlt nicht an der Bereitschaft der Menschen, die man durch Zwang erhöhen müsste, sondern schlicht an der Dokumentation ihrer vorhandenen Bereitschaft. 

In Kürze

Das Parlament hat entschieden, das Transplantationsgesetz zu ändern. Künftig soll die erweiterte Widerspruchsregelung gelten: Personen, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Entnahme ihrer Organe widersprochen haben, werden am Lebensende zu Organspendern. Auch die Angehörigen können noch intervenieren, sofern sie glaubhaft machen können, dass dies im Sinne des Sterbenden ist.  

Die EVP Schweiz unterstützte das Referendum gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes. Es ist unethisch, einem Menschen ohne seine ausdrückliche Zustimmung am Lebensende «automatisch» seine Organe zu entnehmen. Schweigen zu Lebzeiten kann und darf nicht nach dem Tod einfach gesetzlich als Zustimmung gedeutet werden. Dies wäre ein massiver Eingriff in das verfassungsrechtliche Recht jedes einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Es widerspricht der Menschenwürde, die auch im Sterben gelten muss.  

Das Referendum war mit mehr als 64'000 Unterschriften zustande gekommen. Es kommt am 15. Mai 2022 vors Volk.

Das soll geändert werden

Die Änderung des Transplantationsgesetzes ist der indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»., den das Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossen hatte. 

Die Gesetzesänderungen im Wortlaut