Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Parole der EVP

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Die DV der EVP Schweiz vom 28. März 2015 hat die Ja-Parole zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen beschlossen (mit 65 Ja-Stimmen zu 18 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen). 

Die Delegierten sprachen sich für ein zeitgemässes Radio- und TV-Gesetz aus.

In Kürze

Am 26. September 2014 hat das Parlament die Teilrevision des Radio und Fernsehgesetzes verabschiedet. Der Service public im Radio und Fernsehen soll künftig durch eine neue, geräteunabhängige Abgabe finanziert werden. Der Schweizerische Gewerbeverband hat gegen die Gesetzesrevision das Referendum ergriffen.

Argumente der EVP

  • Das Gesetz ist veraltet und sein Gebührensystem ungerecht. Denn ausser mit den gebührenpflichtigen Empfangsgeräten Radio und Fernsehen kann heute über viele andere Endgeräte schwarz gehört und gesehen werden.
  • Die Revision des Gesetzes schafft Klarheit darüber, wer gebührenpflichtig ist.
  • Sie reduziert für Privathaushalte und dreiviertel der kleinen und mittleren Unternehmen die Gebührenlast und sieht Ausnahmen beispielsweise für Altersheimbewohner oder Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen vor.
    Neu werden Familienbetriebe und andere Kleinunternehmen von der Abgabepflicht befreit, wenn ihr Jahresumsatz weniger als voraussichtlich 500'000 Franken beträgt.
  • Medien sind wichtig für den Zusammenhalt und tragen zur Stabilität des Landes bei. „Auch wer keine Medien nutzt, profitiert vom Funktionieren der direkten Demokratie“, begründet EVP-Nationalrätin Maja Ingold, weshalb auch Medienabstinente in die Gebührenpflicht genommen werden sollten.