Nein zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich

Parole der EVP

Nein zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich

Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 28. März 2015 hat in Zürich die NEIN-Parole zur Vorlage beschlossen (mit 82 Nein-Stimmen zu 9 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen). Die Delegierten sprachen sich dagegen aus, mit der Verfassungsänderung das Tor für eine Selektion menschlichen Lebens zu öffnen.

In Kürze

Bundesrat und Parlament wollen die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz zulassen. Als PID werden zellbiologische und genetische Untersuchungen zur Erkennung von Erbkrankheiten und Fehlbildungen der Chromosomen bezeichnet. Sie dienen dem Entscheid darüber, ob ein künstlich gezeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht.

Volk und Stände müssen am 14. Juni 2015 über eine Verfassungsänderung abstimmen, weil die PID unter den geltenden Voraussetzungen nicht durchführbar wäre.

Sollte diese Verfassungsänderung angenommen werden, wird das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) automatisch in Kraft treten, wenn nicht das Referendum ergriffen wird.

Mit dieser vom Parlament am 12. Dezember 2014 bereits beschlossenen Revision des FMedG sollen die gesetzlichen Verbote der Präimplantationsdiagnostik und des Tiefgefrierens von Embryonen (sog. Kryokonservierung) aufgehoben sowie die Details der PID geregelt werden.

Mit der Verfassungsänderung am 14. Juni wird somit bereits darüber abgestimmt, ob die PID in der Schweiz künftig erlaubt werden soll oder nicht.

Argumente der EVP

  • Selektion menschlichen Lebens: Die PID bedeutet in jedem Fall eine Selektion von Embryonen und damit eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und vermeintlich lebensunwertem Leben. Dies wirkt sich auch auf die Selbst- und Fremdwahrnehmung von Menschen aus, die Träger einer als unerwünscht klassierten genetischen Beeinträchtigung sind. Und werden Menschen mit Behinderung erst als «vermeidbare Last» der Gesellschaft wahrgenommen, können Leistungsverweigerungen der Krankenkassen und Sozialwerke eine logische Konsequenz sein.
  • Eugenische Tendenz: «Wie lange wird es wohl dauern, bis es ein schönes und intelligentes Kind sein muss, wenn heute schon der Anspruch auf ein gesundes Kind verbreitet ist?» (SR Werner Luginbühl)
  • Türöffner für schrankenlose Fortpflanzungsmedizin: Schon heute wird gefordert, die PID für weitere Anwendungen, z.B. «Retter-Babys», Leihmutterschaft oder Embryonenspende, zuzulassen. Die Verfassungsänderung macht solche Gesetzesänderungen möglich.
  • Aufhebung des Embryonenschutzes: Die Bundesverfassung hält heute unmissverständlich fest: «Der Mensch ist vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt.» (Art. 119 Abs. 1). Mit der geplanten Verfassungsänderung gibt es jedoch keinen Embryonenschutz mehr. Es können faktisch beliebig viele Embryonen erzeugt werden. Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt es, Gentests an ihnen durchzuführen und sie durch Eingefrieren zu konservieren. Nach zehn Jahren müssen sie spätestens vernichtet oder der Forschung zur Verfügung gestellt werden! 
  • Erwartungsdruck auf werdende Eltern: Die Möglichkeit, das werdende Kind auf Chromosomenstörungen untersuchen zu lassen, wird zu einem Erwartungsdruck auf die Eltern führen, die PID anzuwenden, um eine genetische Erkrankung auszuschliessen. Zusätzlich ist zu befürchten, dass die Frage, wer an der genetischen Erkrankung eines Kindes schuld sei, neu gestellt wird und Eltern sich in Zukunft für ein behindertes Kind rechtfertigen müssen.

Kampagne

Die EVP hat den Lead der Kampagne gegen die Präimpantationsdiagnostik übernommen.

Zur Kampagne