Nein zur Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

Parole der EVP

Nein zur Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 05. September 2015 hat die NEIN-Parole mit 134 Nein-Stimmen zu 0 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. 

Die Initiative sei überflüssig, da ihre Forderungen inzwischen bereits umgesetzt seien. Der darin geforderte Ausschaffungsautomatismus verstosse gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit. Die Initiative käme zudem einem Vertrauensbruch gegenüber dem Parlament gleich.

In Kürze

Am 28. Dezember 2012 hat die SVP die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" mit 155 788 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Volksinitiative will zur Umsetzung der am 28. November 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative direkt anwendbare Bestimmungen in der Bundesverfassung verankern. Das Parlament hat sich bei der Ausarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative weitgehend an den Inhalt der Durchsetzungsinitiative gehalten. Da aber nicht alle von den Initianten geforderten Bestimmungen ins Gesetz aufgenommen wurden, wird die Initiative zur Abstimmung gebracht.

Argumente der EVP

  • Verhältnismässigkeit: Der im Initiativtext umgesetzte Ausschaffungsautomatismus widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV). Die Gerichte hätten keine Handlungsfreiheit um die Verhältnismässigkeit der Urteile zu garantieren, sondern müssten ausländische Straffällige automatisch ausschaffen.
  • Initiativtext kann nicht angewendet werden: Der Verfassungstext würde gar nicht angewandt werden können, weil die Richter dem Bundesgesetz, nicht der Verfassung, verpflichtet sind. Zudem müssen Gerichte Ausschaffungen so oder so auf die Völkerrechtskonformität überprüfen.
  • Härtefallklausel würde selten zur Anwendung kommen: Laut Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer gewichtet das Gesetz die Sicherheitsinteressen der Schweiz höher als die persönliche Situation des Täters. Gerichte würden die Härtefallklausel nur in Ausnahmefällen anwenden.
  • Vertrauensbruch gegenüber dem Parlament: Das Vorgehen der Initianten ist grundsätzlich in Frage zu stellen. Erstens sollte mittels einer Initiative dem Parlament ein Gesetz aufgezwungen werden und zweitens umgeht die Initiative das Parlament, indem sie ein fertig ausgearbeitetes Gesetz in die Verfassung schreiben will. Damit bricht sie mit der Gewaltentrennung und spricht ein deutliches Misstrauen gegenüber dem Parlament aus.
  • Vertrauensbruch gegenüber den Richtern: Weiter schürt die Initiative auch Misstrauen gegenüber den Richtern, da sie anstelle vernünftiger Einzelfallbeurteilungen durch Richter lieber einen Ausschaffungsautomatismus festschreibt. Richter sollen nicht einmal in Härtefällen entscheiden können.

Kampagne

Ein breites Bündnis verschiedener Nichtregierungsorganisationen hat sich zu einem NGO-Komitee zusammengeschlossen und kämpft gegen die irreführende und verheerende Durchsetzungsinitiative. 

Zur Kampagne