Weshalb ein Zentralbeitrag der EVP?

Immer wieder löst der Versand der Zahlungserinnerungen zum Zentralbeitrag bei einigen Mitgliedern Fragen aus. Eine kurze Klärung ist deshalb angebracht:

Grundsätzlich gilt: der Beitritt zur EVP erfolgt zwingend per schriftlicher Beitrittserklärung mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Person tritt dabei automatisch den existierenden EVP-Sektionen auf allen Ebenen (Bund, Kanton, Bezirk/Amt, Gemeinde) bei. Eine selektive Mitgliedschaft in selbst gewählten Ebenen ist nicht möglich. Es gibt keine Ortsparteimitgliedschaften! Ist dies aber trotzdem der Wunsch einer Person, so kann sie als Gönnerin oder Sympathisantin in der Kartei geführt werden.

Mit der Parteimitgliedschaft ist man verpflichtet, den jährlichen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Von der EVP Schweiz wird ein durch Selbsteinschätzung ermittelter Beitrag von 2 bis 3 Promille des Jahreseinkommens (bzw. des Haushaltseinkommens eines Ehepaares) erhoben. Verdient ein Mitglied nichts, dann bezahlt es dementsprechend auch nichts!

Jeweils im Januar erhalten alle Mitglieder eine Aufforderung, den Zentralbeitrag zu bezahlen. Eine erste Erinnerung folgt im Juni und eine zweite im Oktober. In begründbaren Fällen (Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit etc.) besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Generalsekretariat, definitiv oder vorübergehend von der Beitragspflicht befreit zu werden. Ist jemand vorübergehend befreit, erhält die Person weiterhin eine Zahlungsaufforderung im Januar, jedoch keine Zahlungserinnerung mehr. Es ist ihr dann freigestellt, etwas einzubezahlen, sobald es ihr wieder möglich ist.

Der Zentralbeitrag ist das Fundament der EVP Schweiz. Davon werden die zentralen Dienstleistungen der Partei finanziert.

Vielen Dank für Ihren Beitrag!

Roman Rutz, Generalsekretär der EVP