Ihr Beitrag ist unser Fundament.
Die EVP finanziert ihre politische Arbeit zum grössten Teil aus Mitgliederbeiträgen. Diese werden jährlich auf zwei Ebenen entrichtet:
a) Zentralbeitrag
Von der Bundespartei wird ein durch Selbsteinschätzung ermittelter Beitrag von 2 bis 3 Promille Ihres Jahreseinkommens erhoben. Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 60 000 Franken, beträgt der Zentralbeitrag zwischen 120 und 180 Franken. (Weitere Informationen zum Zentralbeitrag.)
b) Ortsparteibeitrag
Jede Ortspartei erhebt zudem einen eigenen Mitgliederbeitrag. Dieser wird individuell festgesetzt und bewegt sich in der Regel zwischen 70 und 100 Franken pro Jahr. Darin sind die Beiträge an die Bezirks-/Amtspartei bzw. die Kantonalpartei enthalten. Lehrlinge und Studenten bezahlen einen ermässigten Beitrag.
Im Beitrittsjahr müssen diese Beiträge nicht entrichtet werden! » Ich will die EVP unterstützen und werde Mitglied.
Steuerabzugsfähigkeit der Parteibeiträge
Mitgliederbeiträge, Spenden und Mandatsbeiträge an politische Parteien können bei der direkten Bundessteuer und in einigen Kantonen wie folgt abgezogen werden.
- In den Kantonen ZH, BE, LU, ZG, SH, SG, AG, TG, TI und VS können die Mitgliederbeiträge abgezogen werden.
- Auch die Spenden sind in mehreren Kantonen abzugsberechtigt (ZH, BE, ZG, SO, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, TI, VS und JU).
- Was die Mandatsbeiträge betrifft, so gewähren lediglich die Kantone ZG, BL, SH, SG, GR, AG, TG, TI und JU einen Abzug.
Diese Abzüge sind oft im Abzug für Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen inbegriffen.
Ab 2011 sind Mitgliederbeiträge und Spenden gemäss Steuerharmonisierungsgesetz in allen Kantonen abzugsfähig. Die Kantone haben bis 2013 Zeit, ihre kantonalen Bestimmungen anzupassen und können die Obergrenze des Abzugs selbst festlegen.
(Quelle: Steuerinformation der ESTV, Stand 2009)






