Die Statuten der EVP
Die Statuten der EVP regeln, welche Aufgaben der Geschäftsleitung, dem Zentralvorstand oder der Delegiertenversammlung übertragen werden. Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung werden ebenfalls geklärt. Artikel 1 liefert eine schöne Definition der EVP:
"Die Evangelische Volkspartei ist eine Vereinigung von Menschen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich auf allen politischen Ebenen (Bund, Kantone, regionale Gebietskörperschaften, Städte und Gemeinden) bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Angelegenheiten und bei ihrem persönlichen Einsatz in den Behörden aller Stufen von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen."






