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07.03.2010 | Abstimmung

Ja zur Änderung des BVG (Senkung des Mindestumwandlungssatzes)

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) soll der Mindestumwandlungssatz schrittweise auf 6.4% gesenkt werden.


 

 

 

 

 

JA-Parole der Delegiertenversammlung:

Die DV der EVP Schweiz vom 21. November 2009 in Riehen hat mit 53 zu 41 Stimmen bei 6 Enthaltungen die JA-Parole zur Vorlage beschlossen.

 

Grundzüge der Vorlage:

Der Mindestumwandlungssatz legt fest, welcher Anteil des einbezahlten Pensionskassenguthabens jährlich als Rente ausbezahlt wird. Dieser Umwandlungssatz soll für künftige Renten schrittweise auf 6.4% gesenkt werden.

 

Argumente der EVP:

  • Eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes ist notwendig, da die Lebenserwartung steigt (im Schnitt alle sieben bis acht Jahre um ein Jahr). Das gleiche Altersguthaben muss dann für mehr Renten ausreichen, weil die Leute älter werden.
  • Die Senkung soll verhindern, dass die Renten von den Erwerbstätigen quersubventioniert werden müssen. Es wäre unfair, wenn die Pensionskassen Gelder von den aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern umverteilen müssten.
  • Ein höherer Umwandlungssatz bedeutet, dass die Pensionskassen höhere Renditen erwirtschaften müssen. Das ist oft nur möglich auf dem Buckel der Umwelt oder der Arbeitnehmenden.
  • Es geht darum, eine gerechte und faire Verteilung zwischen den Generationen zu finden. Das ist nicht immer einfach. Die Mehrheit der EVP-Delegierten war der Ansicht, dass dies mit einer Senkung des Umwandlungssatzes am besten erreicht wird.

Parole der EVP:

JA zum revidierten BVG und zum angepassten Umwandlungssatz am 7. März