Ja zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

JA-Parole der Delegiertenversammlung:
Auf Antrag von EVP-Präsident Heiner Studer hat die DV der EVP Schweiz vom 21. November 2009 in Riehen mit 79 zu 1 Stimmen bei 14 Enthaltungen die JA-Parole zur Vorlage beschlossen.
Grundzüge der Vorlage:
Der Verfassungsartikel erteilt dem Bund die Kompetenz, die Forschung am Menschen gesetzlich zu regeln. Zum einen sollen Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung geschützt werden. Zum andern gilt es aber auch, die Forschungsfreiheit zu wahren und der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft Rechnung zu tragen.
Argumente der EVP:
- Der Bund erhält die umfassende Zuständigkeit, die Forschung am Menschen gesetzlich zu regeln. Damit können heute bestehende Lücken in den Gesetzen geschlossen werden.
- Der Verfassungsartikel findet einen guten Mittelweg zwischen dem Schutz der Würde des Menschen und der Wahrung der Forschungsfreiheit.
- Bereits heute können Leitplanken definiert werden für noch nicht absehbare wissenschaftliche Entwicklungen, welche die Menschenwürde verletzen könnten.
- Auch die Forschung an Embryonen und verstorbenen Personen wird geregelt.
- Die EVP hat während der Beratung im Parlament leider vergeblich versucht, den Verfassungsartikel noch etwas zu akzentuieren und beispielsweise eine Kommerzialisierung der Humanforschung zu verhindern. Dennoch bietet die Bestimmung eine gute Grundlage für ein Humanforschungsgesetz. In diesem wird das Parlament die strittigen Fragen klären müssen.
Parole der EVP:
JA zum Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen am 7. März
- Dateien:
dv2009_04_Riehen_Dossier_Forschung_am_Mensch_02.pdf [44 K]






