13.05.2011 | Vernehmlassung

Parlamentarische Initiativen Verfassungsgerichtsbarkeit

Die EVP stimmt der Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit zu.

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) stimmt dem Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates zur Umsetzung zweier parlamentarischer Initiativen für die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit zu. Erstere wurde vom damaligen Nationalrat und heutigen EVP-Präsidenten Heiner Studer eingereicht. Seine Begründung: „Der EVP ist es ein Anliegen, dass keine Gesetze erlassen werden, welche im Widerspruch zur Bundesverfassung stehen. Dies ist jedoch in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, so beim Stammzellenforschungsgesetz oder auch bei der Unternehmenssteuer­reform II durch die Bevorteilung der Grossaktionäre.“ Mit der vorgeschlagenen Änderung können Bundesgesetze künftig bei ihrer konkreten Anwen­dung – wie Verordnungen des Bundes und kantonale Erlasse auch – von allen Behörden auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung überprüft werden. Noch einmal Heiner Studer: „Die Rechtskommission hat damit einen sehr sinnvollen Vorschlag unterbreitet.“