01.06.2011 | Familieninitiative 1

Initiative "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe"

Die Initiative "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe" will die Benachteiligung der Ehe gegenüber andern Lebensformen konsequent beseitigen. Verheiratete Paare dürfen gegenüber Konkubinatpaaren nicht länger benachteiligt werden.

 

 

 

 

Grundzüge der Volksinitiative:

Die Eidgenössische Volksinitiative "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe" will die Bundesverfassung wie folgt ergänzen: "Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen."

 

Weshalb die EVP die Initiative unterstützt:

  • Die Initiative will die Benachteiligung der Ehe gegenüber andern Lebensformen konsequent beseitigen und enthält einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber: Verheiratete Paare dürfen gegenüber Konkubinatpaaren nicht mehr benachteiligt werden.

  • Von der Initiative profitieren alle verheirateten Paare. Diejenigen, welche das traditionelle Einverdiener-Familienmodell leben, Doppelverdienerpaare, Paare, bei denen ein Partner einer Teilzeitarbeit nachgeht und vorallem auch Rentnerpaaare. Diese werden gegenüber AHV-Konkubinatspaaren nicht mehr benachteiligt.

  • Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist ein uraltes Anliegen der EVP und eine zentrales Wahlthema bei den National- und Ständeratswahlen 2011.

Die Initiative "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe" wurde im Frühjahr 2011 von der CVP lanciert.