01.03.2007 | Abzocker-Initiative

Volksinitiative "gegen die Abzockerei"

Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" will die Löhne des Topmanagements börsenkotierter Unternehmen begrenzen. Sie wurde Ende Februar 2008 mit über 118 000 Unterschriften eingereicht und im März 2013 vom Volk angenommen.

Grundzüge der Volksinitiative:

Die Volksinitiative verlangt, dass die Aktionäre an der GV börsenkotierter Firmen über die Gesamthöhe der Gehälter von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung abstimmen können. Sie verbietet Abgangsentschädigungen und führt ein

jährige Amtszeiten für Verwaltungsrat, Vergütungsausschuss und unabhängige Stimmrechtsvertreter ein.


Argumente der EVP für die Volksinitiative:

  • Bereicherungen stoppen!

    Die Initiative verlangt, dass der Privateigentümer und Aktionär an der Generalversammlung über die Gesamthöhe der Topgehälter des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen kann. Schamlose Bereicherungen am Aktionär und Teilhaber der Unternehmung vorbei sind so nicht mehr möglich.

  • Abgangsentschädigungen verbieten!

    Die Initiative verbietet dem Topmanagement Abgangsentschädigungen, Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen und Vergütungen im Voraus.

  • Aktionärsrechte stärken!

    Die Generalversammlung soll über die Boni, die Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie über die Höhe der Renten und Kredite der Topmanager entscheiden. Damit wird das Mitspracherecht der Aktionäre gestärkt. Mit der Einführung der elektronischen Fernabstimmung erhalten auch jene Aktionäre die Möglichkeit an der GV teilzunehmen, welche nicht zur Versammlung selbst anreisen können.

  • Transparenz erhöhen!

    Die Pensionskassen sollen gezwungen werden, im Interesse ihrer Versicherten abzustimmen und ihre Stimmabgaben offen zu legen. Die einjährigen Amtszeiten für Verwaltungsrat, Vergütungsausschuss und unabhängige Stimmrechtsvertreter erlauben eine flexiblere Reaktion auf unzureichende Arbeitsleistungen einzelner Mitglieder.

  • Unternehmensstrukturen entfilzen!

    Der Anhäufung von Verwaltungsrats- und anderen Mandaten ausserhalb der eigenen Firma wird ebenfalls ein Riegel geschoben. Neu soll die GV entscheiden, wie viele Mandate ein Mitglied des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung zusätzlich innehaben darf. Und die Höhe der Löhne bestimmen künftig nicht mehr Kollegen, Freunde oder sogar die Begünstigten selbst, sondern durch die Generalversammlung gewählte, unabhängige Mitglieder im so genannten Vergütungsausschuss.

Stand der Volksinitiative:

Die Volksinitiative wurde Ende Februar 2008 mit über 118 000 Unterschriften eingereicht und im März 2013 vom Volk deutlich angenommen.