15.02.2013 | Erbschaftssteuerreform

Initiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV"

Die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" will eine nationale Schenkungs- und Erbschaftssteuer zugunsten der AHV.

Eckwerte der Initiative

  • Die AHV wird neu auch aus den Erträgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer finanziert (Ergänzung von Art. 112 BV).
  • Die Kompetenz, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, geht von den Kantonen auf den Bund über (neuer Art. 129a BV). Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages erhalten. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sind damit abgeschafft.

  • 2/3 der Steuereinnahmen gehen zweckgebunden an die AHV.

  • Besteuert wird der Nachlass von natürlichen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist, nicht die einzelnen Erben. Die Schenkungssteuer wird beim Schenkgeber erhoben.

  • Hohe Freibeträge sorgen dafür, dass der Mittelstand nicht belastet wird:
    - Allgemeiner Freibetrag: CHF 2 Mio.
    - Freibetrag für Geschenke: CHF 20‘000 pro Jahr und beschenkte Person

  • Zuwendungen an Ehepartner / registrierten Partner sowie an steuerbefreite juristische Personen sind steuerfrei.

  • Die Steuer wird mit einem einheitlichen Satz von 20% ausgestaltet

  • Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.