11.03.2012 | Volksabstimmung

Nein zum Gegenentwurf zur Geldspielinitiative

Der Gegenentwurf zur Geldspielinitiative zementiert die Dreifachrolle der Kantone, welche Lotterien bewilligen, durchführen und davon profitieren. Die EVP hält das geltende Recht für die bessere Lösung und lehnt den Gegenvorschlag ab.

Parole der Delegiertenversammlung:  

Die DV der EVP Schweiz vom 3. Dezember 2011 in Langenthal hat mit 56 zu 34 Stimmen die Nein-Parole zur Vorlage beschlossen.  

 

Grundzüge der Vorlage:

  • Der Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" hält in der Verfassung fest, dass die Kantone wie heute für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Lotterien und Wetten zuständig sind.
  • Weiter gewährleistet er, dass die Erträge aus den Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport verwendet werden.
  • Bei den Spielbanken ist der Gegenentwurf weitgehend identisch mit der geltenden Verfassungsbestimmung.

Argumente der EVP:

  • Der Gegenvorschlag zementiert die Dreifachrolle der Kantone, welche die Lotterien bewilligen, veranstalten und davon profitieren.
  • Solange diese Mehrfachrolle besteht, haben die Kantone kein Interesse daran, dass möglichst wenig Geldspiele gespielt werden. Sie werden auch künftig Geldspiele bewilligen, die potentiell gefährlich sind und die Spielsucht fördern können.
  • Es war die klare Absicht des Gesetzgebers, die Geldspielautomaten in die Casinos zu verbannen, wo wenigstens ein minimaler Sozialschutz möglich ist. Mit dem Gegenvorschlag können die Kantone unbegrenzt solche Kästen in Restaurants und Bars bewilligen und aufstellen lassen. 
  • Es fehlt ein klares Unterscheidungsmerkmal zwischen allgemeinen Geldspielen und solchen, die nur in Casinos angeboten werden dürfen. Die EVP hat wiederholt das Kriterium des Sofortgewinns vorgeschlagen: Spiele, bei denen das Resultat sofort ersichtlich ist, ermöglichen das ruinöse Nonstopp-Spiel in hoher Kadenz und haben ein hohes Suchtpotential.
  • Die EVP anerkennt die gemeinnützige Verwendung der Lotteriegelder in den meisten Fällen. Diese ist jedoch auch mit dem geltenden Recht gewährleistet und die Institutionen in Kultur, Sozialem und Sport müssen nicht um die Unterstützung bangen.

Parole der EVP: 

Nein zum Gegenentwurf zur Geldspielinitiative am 11. März 2012