Verfassungsartikel "Zukunft mit Komplementärmedizin"

JA-Parole der Delegiertenversammlung:
Auf Antrag von Nationalrat Walter Donzé hat die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 14. März 2009 in Baden mit 108 zu 46 Stimmen die JA-Parole zur Vorlage beschlossen.
Grundzüge der Vorlage:
Der Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ will Bund und Kantone dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Komplementärmedizin zu berücksichtigen, jedoch nicht mehr „umfassend“, wie das die Initiative noch gefordert hatte. Mit der Streichung dieses Wörtchens kann sich die EVP mit der Vorlage einverstanden erklären.
Argumente der EVP:
- Der Führungsanspruch der Schulmedizin ist unbestritten. Sie ist erfolgreich bei der Akut- und Notfallmedizin sowie bei chirurgischen Eingriffen, stösst bei chronischen Erkrankungen und Schmerzen jedoch an ihre Grenzen. Hier kann die Komplementärmedizin eine Ergänzung sein und es ist nicht angezeigt, sie generell zu verteufeln.
- Mit dem Verfassungsartikel wird der Grundsatz festgelegt. Das Parlament wird anschliessend definieren, inwiefern und wie weit der Bund die Komplementärmedizin berücksichtigen soll.
- Nach dem Krankenversicherungsgesetz, Artikel 32 übernimmt die Grundversicherung nur jene Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die Wirksamkeit muss mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein.
- Nach Vorstellung der Initianten sollen anerkannte Methoden der Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufgenommen werden, sofern sie von Schulmedizinern mit FMH-Zusatzausbildungen praktiziert werden.
Parole der EVP:
JA zum Verfassungsartikel "Zukunft mit Komplementärmedizin" am 17. Mai.






