08.02.2009 | Abstimmungsparole: JA zur

Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Am 8. Februar 2009 geht es um die Frage, ob die Personenfreizügigkeit mit den EU-Staaten definitiv eingeführt und ob sie gleichzeitig auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt werden soll.

 

 

 

JA-Parole der Delegiertenversammlung:

Auf Antrag von Nationalrat Ruedi Aeschbacher (siehe untenstehendes Referat) hat die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 6. Dezember 2008 in Aarau mit 118 zu 1 Stimmen die JA-Parole zur Vorlage beschlossen.

 

Grundzüge der Vorlage:

Wie ursprünglich in Aussicht gestellt, können die Schweizer Stimmberechtigten sieben Jahre nach der Einführung der Personenfreizügigkeit darüber abstimmen, ob sie diese definitiv einführen wollen oder nicht. Gleichzeitig wird eine Vertragsänderung fällig betreffend der Ausdehnung des Abkommens auf die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien. Das Parlament hat diese beiden Vorlagen in einer Abstimmungsfrage zusammengefasst.

 

Die Vorlage bewirkt keine generelle Personenfreizügigkeit, sondern eine gegenseitige Öffnung des Arbeitsmarktes: Wer einreisen will, muss über eine Stelle verfügen.

 

Weil das Abkommen über die Personenfreizügigkeit rechtlich mit den übrigen bilateralen Verträgen I verknüpft ist, wird der Urnengang vom 8. Februar zur Abstimmung über den bilateralen Weg. Stimmen die Stimmberechtigen Nein, wird das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht verlängert und die sechs anderen bilateralen Verträge I treten nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft. So will es die mit der EU vereinbarte Guillotineklausel.

 

Argumente der EVP:

  • Die Personenfreizügigkeit allein hat in den letzten Jahren ein Wirtschaftswachstum von rund einem Prozent bewirkt.
  • Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit ist weder der von linker Seite befürchtete Lohndruck eingetreten, noch haben die offenen Grenzen eine Migrationswelle ausgelöst.
  • Viele gut bis sehr gut qualifizierte Arbeitnehmenden haben offene Stellen besetzt, für die zu einem guten Teil in unserem Land zu wenig Arbeitskräfte vorhanden waren. Die Schweizer Wirtschaft ist auf diese Personen angewiesen.
  • Noch viel wichtiger als das Personenfreizügigkeitsabkommen allein ist das Gesamtwerk der bilateralen Verträge I. Weil die Schweiz jeden dritten Franken im Austausch mit der EU verdient, ist sie auf stabile Beziehungen mit ihren wichtigsten Partnern angewiesen.
  • Wird die Personenfreizügigkeit abgelehnt, treten alle anderen sechs Verträge (Landverkehr, Luftverkehr, Agrarhandel, Forschungsabkommen, Abbau technischer Handelshemmnisse, Beschaffungswesen) nach einem halben Jahr automatisch ausser Kraft. Wer etwas anderes behauptet, verbreitet wissentlich Unwahrheiten.
  • In diesem Fall würde die Schweiz selbstverständlich versuchen, neue Verträge auszuhandeln, um die wichtigsten Fragen mit der EU zu klären. Die Schweiz würde dabei aber sicher nicht bessere Bedingungen erhalten, nur schon weil die EU damals aus 15, heute aber bereits aus 25 Staaten besteht.
  • Nüchtern betrachtet kann die EVP deshalb nur feststellen: es gibt keine Alternative zur Zusammenarbeit mit den anderen Staaten Europas. Mit den bilateralen Verträgen hat die Schweiz einen sehr vorteilhaften Weg gewählt und es wäre fahrlässig, diesen mit einem Nein zur Personenfreizügigkeit abzubrechen.

Parole der EVP:

JA zur Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit am 8. Februar!