Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"

NEIN-Parole der Delegiertenversammlung:
Auf Antrag von Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH) hat die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 23. August 08 in Schaffhausen mit 86 zu 2 Stimmen die NEIN-Parole zur Vorlage beschlossen.
Grundzüge der Vorlage:
Die Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern unverjährbar sein sollen.
Argumente der EVP:
- Die Initiative nimmt ein berechtigtes Anliegen auf. Solch schwerwiegende Straftaten müssen verfolgt werden und dürfen nicht zu rasch verjähren.
- Die EVP hat im Parlament eine Lösung durchgesetzt, welche die Anliegen der Initiative aufnimmt, umsetzbar ist und sich mit den Grundzügen des schweizerischen Verjährungsrechts verträgt: Neu beginnt die 15-jährige Verjährungsfrist nicht ab dem Zeitpunkt der Tat zu laufen, sondern erst wenn das Opfer die Volljährigkeit erreicht. Opfer von pornografischen Straftaten können damit bis zu ihrem 33. Altersjahr Anzeige erstatten.
- Längere oder unendliche Verjährungsfristen, wie es die Initiative will, sind nicht praktikabel: Wie will man nach 30 oder mehr Jahren noch rechtlich einwandfrei feststellen können, was wirklich passiert ist? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Parole der EVP:
NEIN zur Unverjährbarkeitsinitiative am 30. November!






