Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung»

NEIN-Parole der Delegiertenversammlung:
Auf Antrag von FMH-Präsident Jacques de Haller hat die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 5. April 2008 in Neuenburg mit 108 zu 7 Stimmen die NEIN-Parole zur Vorlage beschlossen.
Grundzüge der Vorlage:
Der Verfassungsartikel bringt de facto wenig Neues. Umstritten sind die Knacknüsse Vertragsfreiheit und monistische Spitalfinanzierung. Entstanden ist der Artikel als Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen SVP-Initiative "für tiefere Krankenkassenprämien".
Argumente der EVP:
(vgl. auch den untenstehenden Artikel aus akzente)
- Würde der Vertragszwang aufgehoben, müssten die Krankenkassen künftig nicht mehr mit jedem Arzt abrechnen, sondern nur mit jenen, die gewisse Kriterien erfüllen - was aber die freie Arztwahl für die Patienten einschränken würde.
- Der Verfassungsartikel erwähnt die Vertragsfreiheit nicht ausdrücklich, doch galt sie noch im Dezember für bürgerliche Politiker als "Eckzahn" der Vorlage.
- Tatsächlich heisst es im Artikel, dass die versicherten Personen (Patienten) frei wählen können unter den Leistungserbringern (Ärzte und Spitäler), die zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung zugelassen sind. Über die Voraussetzungen, unter denen die Leistungserbringer zulasten der Krankenversicherung tätig sein können, heisst es nur, dass sie so festgelegt werden, dass eine qualitativ hochstehende Leistungserbringung und der Wettbewerb gewährleistet sind. Was undurchsichtig tönt, ist auch undurchsichtig. Auf jeden Fall wird mit dieser Bestimmung die Vertragsfreiheit nicht direkt eingeführt, die Tür dazu ist aber sperrangelweit offen.
- Zweiter Knackpunkt: die monistische Spitalfinanzierung. Heute werden die stationären Leistungen der Spitäler gemeinsam von Krankenkassen und Kantonen finanziert, neu sollen die Spitäler nur noch einen Finanzierungspartner aufweisen. Davon verspricht man sich eine transparentere Abrechnung und Anreize zur Kostensenkung. Das Parteiprogramm der EVP befürwortet eine monistische Spitalfinanzierung, an der DV war der Unmut darüber, dass den Krankenkassen bis zu 8 Milliarden Franken ohne demokratische Kontrolle zufliessen sollen, aber deutlich zu spüren.
- Schliesslich beinhaltet der Verfassungstext bei der Pflegeversicherung neu nur noch eine Kann-Formulierung. Das könnte einen Rückschritt bei der Pflegeversicherung einläuten.
- Fazit: der Verfassungsartikel ist unausgegoren, unklar und in Rekordzeit durchs Parlament gepeitscht worden. Dass infolge dieses Gegenvorschlags die Prämiensenkungsinitiative der SVP, welche auf einen massiven Leistungsabbau gezielt hat, zurückgezogen wurde, heisst auch etwas.
Parole der EVP:
NEIN zum Gesundheitsartikel am 1. Juni!
- Dateien:
akzente0802gesundheitsartikel.pdf [67 K]






