02.03.2012 | Vorstoss im Nationalrat

Für Religionsfreiheit und gegen Christenverfolgung

Weltweit sind rund 75% aller aus religiösen Gründen verfolgten Menschen Christen. EVP-Nationalrätin Marianne Streiff macht mit einer Interpellation auf diese erschreckende Christenverfolgung aufmerksam und will dem Grundrecht auf Religionsfreiheit Nachachtung verschaffen.

Mit einer Interpellation will EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE) auf das gravierende Problem der Christenverfolgung aufmerksam machen und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit Nachachtung verschaffen. Die Diskriminierung und Verfolgung religiöser Minderheiten hat ein erschreckendes Ausmass angenommen. Rund 70% der Menschheit lebt in einem Land, in dem die Religionsfreiheit zumindest ernsthaft eingeschränkt ist. Besonders betroffen sind die christlichen Minderheiten. „Rund 75% der religiös Verfolgten weltweit sind Christen. Ihnen fühle ich mich ganz besonders verbunden“, erklärt Marianne Streiff. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für Religionsfreiheit der Schweizerischen Evangelischen Al­lianz stellt Streiff angesichts dieser Realität dem Bundesrat in einer Interpellation die folgenden Fragen:

  1. Wie bewertet der Bundesrat die Entwicklung der Diskriminierung und der Verfolgung religiöser Minderheiten und insbesondere von Christen in Ländern mit eingeschränkter oder fehlender Religionsfreiheit?
  2. Mit welchen Ländern unterhält der Bundesrat einen Menschenrechtsdialog und in welchen davon ist das Thema der Verfolgung religiöser Minderheiten und insbesondere der Christenverfolgung Bestandteil? Was unternimmt er konkret, um diese Länder für das Thema Menschenrecht auf Religionsfreiheit zu sensibilisieren?
  3. Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Stellungnahmen in den Organen der UNO (z.B. Vollversammlung, Menschenrechtsrat) für die verfolgten religiösen Minderheiten einzusetzen?
  4. Welcher Stellenwert wird in den Länderberichten des EDA den Themen Menschenrecht auf Religionsfreiheit und Christenverfolgung eingeräumt?
  5. In welchem Ausmass fliesst dieses Anliegen bei den aussenwirtschaftlichen Entscheiden des Bundes ein?
  6. Unterhalten die schweizerischen Botschaften Kontakte zu Vertretungen von christlichen Kirchen, die Verfolgung ausgesetzt sind? Wird die Problematik der Verfolgung auch bei den vor Ort tätigen menschenrechtlich engagierten Organisationen angesprochen?
  7. Wie schätzt der Bundesrat die Verfolgung von Christen und die Behinderung ihrer Glaubensausübung in islamisch geprägten Staaten ein? Welche Erkenntnisse liegen ihm vor im Hinblick auf zum christlichen Glauben übergetretene Muslime, denen unter dem Vorwurf der Apostasie die Todesstrafe droht?
  8. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass die religiösen Minderheiten im Nahen und Mittleren Osten zum Teil einer gezielten Vertreibung, die teilweise einer ethnischen Säuberung gleichkommt, betroffen sind?
  9. Ist der Bundesrat bereit, die nicht staatliche Verfolgung von Christen in den bilateralen Beziehungen, z.B. zu Indonesien, zu thematisieren?
  10. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um weltweit dem Thema Menschenrecht auf Religionsfreiheit zu einer grösseren Bedeutung zu verhelfen?

Sowohl in der Charta der Vereinten Nationen wie der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird jedem Individuum das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit zugesprochen. Die EVP will Religionsfreiheit für alle und hat deshalb auch in ihrer Wahlplattform im Hinblick auf die Wahlen 2011 postuliert: „Die Religionsfreiheit ist eine Errungenschaft, die wir durch alle Böden verteidigen. Jeder Mensch ist frei, seine Religion zu wählen, auszuüben, zu bekennen und zu wechseln. Dieses Grundrecht muss in der Schweiz uneingeschränkt gelten und gegenüber Staaten, in denen Christen verfolgt werden, eingefordert werden.“

 

Bern, den 2. März 2012/nh