Abschaffung von Eigenmietwert und Schuldzinsabzug

Heute beginnt in Bern die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte. Gleich zu Beginn berät der Nationalrat die Frage, wie selbstbewohntes Wohneigentum versteuert werden soll. Für die EVP steht ausser Frage, dass die Versteuerung des Eigenmietwertes und die Abzüge für Schuldzinsen abzuschaffen sind. „Wer die Schulden auf seinem Haus abzahlt, soll nicht länger bestraft werden“, betont EVP-Nationalrätin Maja Ingold, „der Systemwechsel ist überfällig.“ Heute lägen die Anreize exakt verkehrt herum: Es kann Steuern sparen, wer möglichst hohe Schuldzinsen in Abzug bringen kann.
Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ erachtet die EVP aber als wenig zielführend. Geht es nach dem Volksbegehren sollen Hausbesitzer beim Erreichen des AHV-Alters entscheiden können, ob sie weiter den Eigenmietwert versteuern und Schuldzinsen abziehen wollen oder ob sie auf beides verzichten. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, weil sie zu einer Ungleichbehandlung der Generationen führe, welche sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Mit einem indirekten Gegenvorschlag wollte er die Ungerechtigkeit beseitigen, ist damit aber im Parlament gescheitert.
Die EVP will den grundsätzlichen Systemwechsel und die Abschaffung des Eigenmietwertes für alle Hauseigentümer, nicht nur für jene im Pensionsalter. So wird der Anreiz richtig gesetzt: weg von der Verschuldung hin zum schuldenfreien Wohneigentum, welches tatsächlich eine sehr sinnvolle Altersvorsorge darstellt. Die EVP will zweitens keine „Fünfer-und-Weggli-Politik“: Wenn der Eigenmietwert fällt, müssen zwingend auch alle anderen Schuldzinsen- und Unterhaltsabzüge fallen. Und sie will drittens keine Bausparmodelle, die bloss der Steueroptimierung dienen und von denen nur Gutbetuchte profitieren, die ohnehin bauen würden.
Bern, den 27. Februar 2012/nh
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